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Reglement

Club Reglement

Reglement Mitglieder
Dieses Reglement regelt die wichtigsten Punkte des CWC Buchberg.

Jedes Aktivmitglied löst einen Anteilschein im Beitrag von Fr. 200.00, der nach einem allfälligen Austritt weiter verkauft werden kann. Wenn kein Käufer gefunden wird, verfällt der Anteilschein.

Jedes Aktivmitglied leistet einen Jahresbeitrag von Fr. 130.00 für Anschaffungen. (Stand 2009)

Jedes Aktivmitglied bezahlt je Monat einen fixien Betrag (momentan CHF 70.00) für die Miete des Clublokals. Dafür ist der Zutritt jederzeit möglich.

Gründungsmitglieder sind:

Büchi Heinz / Misteli Daniel / Röschli Roland / Miscia Potito / Gehring Marcel. Diese Mitglieder entscheiden gemeinsam über die Aufnahme weiterer Mitglieder.

Jedes Mitglied hat in der Lounge für den Whisky sein persönliches Regal und im Humidor ein Fach reserviert. Für Weisswein steht ein Kühlschrank zur Verfügung.
Jedes Mitglied bekommt einen KESO-Schlüssel, der den Zutritt zum Clublokal jederzeit gewährleistet. Die Mitglieder sind verpflichtet, nach verlassen des Clublokals dieses wieder zu verschliessen. Ausserdem ist die Hausordnung zu respektieren. Er unterzeichnet eine Schlüsselquittung. Ein Depot wird nicht erhoben.

Es wird alle 2 Wochen (ungerade), jeweils Montags ein offizieller Clubabend abgehalten. Zu diesen Clubabenden sind Gäste nur gegen Voranmeldung zugelassen. (Beschränktes Platzangebot).

Gäste bezahlen einen Eintritt von Fr. 5.00 je Abend plus zusätzlich die Konsumation von Getränken und Zigarren. Die Clubmitglieder sind für ihre Gäste verantwortlich.

An allen anderen Wochentagen ist der Club für Mitglieder und Gäste zugänglich. Gäste dürfen sich nur mit einem Clubmitglied in der Lounge aufhalten. Der Schlüssel ist persönlich und darf nicht weiter gegeben werden. Im geschützten Bereich der Homepage ist ein Belegungs- und Reservationsplan hinterlegt.

Die Reinigung ist Sache der Clubmitglieder. Handtücher und Geschirrtücher werden durch den Vermieter gestellt. Die allgemeinen Unkosten werden durch den Club getragen.

Über Anschaffungen entscheiden alle Clubmitglieder gemeinsam.

Schlussbestimmungen

Dieses Reglement tritt an der Gründungsversammlung vom 01. März 2009 in Kraft.

Buchberg, 01.03.2009